Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der
Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung
entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede
Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb
des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in
solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose
Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige
Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die
gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten,
jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in
einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem
Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor,
z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können
auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen
Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der
Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt,
die die gesamte Ware abdeckt.
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